Ehrenamtstelle suchen:

Detailinformationen zur Tätigkeit

Ehrenamtliche Vormundschaft

Tätigkeitsbeschreibung: 

Jedes Kind braucht jemanden, der für es eintritt, es auf seinem Weg begleitet und Verantwortung für es übernimmt. Wenn die eigenen Eltern dies nicht tun können, braucht es Vormunde, die diese Aufgabe übernehmen. Wir suchen Menschen, die eine Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen übernehmen.

Vormunde setzen sich für die Interessen ihres Mündels ein, achten darauf, dass es dem Kind gut geht und entscheiden in allen wichtigen Fragen. Vormunde stehen ihrem Mündel zur Seite, unterstützen es in wichtigen Lebenslagen und kümmern sich um den "Papierkram".

Die Aufgaben eines Vormunds orientieren sich am Leben des Kindes und können z.B. folgendes umfassen:
- auf das körperliche und psychische Wohl zu achten
- KiTa-Anmeldung, Schulauswahl oder das Unterzeichnen eines Ausbildungsvertrags
- Anträge auf Sozialhilfe stellen
- Ggf. das Vermögen des Kindes zu verwalten
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Familiengericht und anderen Personen oder Institutionen im Leben des Kindes (z.B. Eltern oder Pflegeeltern des Kindes, Ärzte, Lehrkräfte)
- ein Mal im Jahr einen Bericht ans Familiengericht senden (mit Vorlage)
- Persönliche treffen mit dem Mündel (mind. ein Mal im Monat)
- Beteiligung des Mündels bei Entscheidungen, entsprechend seines Entwicklungsstands

Die Vormundschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Wegen Unzumutbarkeit für den Vormund bzw. die Vormundin oder bei Änderungen der elterlichen Sorge kann die Vormundschaft aber auch schon vor dem 18. Geburtstag des Mündels enden.

Ehrenamtliche Vormunde sind im Landkreis Rosenheim nicht auf sich alleine gestellt. Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften vom Kreisjugendamt informiert Interessierte in einem persönlichen Gespräch über die Aufgaben und Voraussetzungen, sie bereitet Vormunde in einer Schulung auf das Ehrenamt vor und steht beratend während der laufenden Vormundschaft zur Seite.

Umfang der Tätigkeit:

Ca. 10 Stunden pro Monat

Einsatzort:

Wir sind für Mündel und Vormünder im Landkreis Rosenheim zuständig. In Absprache mit Ihnen suchen wir nach einem passenden Mündel, der nicht allzu weit von Ihrem Wohnort lebt. Die Treffen mit dem Mündel finden in der Regel in dessen gewohnter Umgebung statt, z.B. im Kinderheim oder bei der Pflegefamilie.

Voraussetzungen:

- Kontakt und Beziehungsfähigkeit
- Offenheit gegenüber anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen
- Fähigkeit, mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen umzugehen
- Bereitschaft für ein kontinuierliches und verantwortungsvolles Ehrenamt
- Zusammenarbeit mit Familiengericht, Jugendamt und ggf. anderen Institutionen und Personen
- Älter als 18 Jahre
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne einschlägige Einträge
- Ca. 10 Stunden Zeit pro Monat und die Möglichkeit auch tagsüber Termine wahrzunehmen
- Psychisch und physisch gesund
- Sichere finanzielle Verhältnisse
- Eine stabile Lebenssituation
- Belastbarkeit und Kennen der eigenen Grenzen
- Keine Scheu, sich rechtzeitig Hilfe zu holen

Konditionen:

Auslagenersatz, Ehrenamtsnachweis

Name und Sitz des Vereins / der Institution:

Kreisjugendamt Rosenheim
Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
 
Kontaktdaten: Rahel Wacker, rahel.wacker@lra-rosenheim.de, 08031 392 243 23
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